Steuerbonus für Handwerkerleistungen

Bei Renovierung und Modernisierung bis zu 1.200 € sparen

Der für Handwerkerleistungen seit 2006 geltende Steuerbonus (§ 35a Abs. 3 EStG) von 20 Prozent der Aufwendungen (max. 600 Euro pro Jahr) wurde zum Jahresbeginn 2009 auf 1.200 Euro verdoppelt.
Begünstigt sind bei Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsarbeiten die Arbeitskosten inklusive Umsatzsteuer, Materialkosten hingegen werden nicht berücksichtigt.

Auch Mieter können die Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen und handwerkliche Tätigkeiten, wie z.B. Malern oder Tapezieren, von der Steuer absetzen. Sie können durch die Jahresabrechnung oder durch die Bescheinigung des Vermieters steuerlich geltend gemacht werden.
Wohnungseigentümergemeinschaften können unter bestimmten Voraussetzungen den Steuerbonus ebenfalls in Anspruch nehmen.

Was Sie beachten sollten:

  • Die Handwerkerrechnung darf nicht bar bezahlt, sondern der Rechnungsbetrag muss überwiesen werden.
  • Der Anteil der Arbeitskosten muss in der Handwerkerrechnung extra ausgewiesen sein.
  • Reichen Sie alle Handwerkerrechnungen und Zahlungsnachweise mit ihrer Einkommensteuererklärung beim Finanzamt ein, der Steuerbonus wird auf die gezahlte Einkommensteuer angerechnet.
  • Ausgeschlossen sind die Steuervergünstigungen, wenn es sich hierbei um Betriebsausgaben, Werbungskosten oder außergewöhnlichen Belastungen handelt, die bereits an anderer Stelle steuerlich geltend gemacht werden.
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