Der für Handwerkerleistungen seit 2006 geltende Steuerbonus (§ 35a Abs. 3 EStG) von 20 Prozent der Aufwendungen (max. 600 Euro pro Jahr) wurde zum Jahresbeginn 2009 auf 1.200 Euro verdoppelt.
Begünstigt sind bei Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsarbeiten die Arbeitskosten inklusive Umsatzsteuer, Materialkosten hingegen werden nicht berücksichtigt.
Auch Mieter können die Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen und handwerkliche Tätigkeiten, wie z.B. Malern oder Tapezieren, von der Steuer absetzen. Sie können durch die Jahresabrechnung oder durch die Bescheinigung des Vermieters steuerlich geltend gemacht werden.
Wohnungseigentümergemeinschaften können unter bestimmten Voraussetzungen den Steuerbonus ebenfalls in Anspruch nehmen.